DGB-Bildungswerk Thüringen

Bildungsprogramm 2012



Ehrenamtliche Arbeits- und SozialrichterInnen

 

Schulung für ehrenamtliche ArbeitsrichterInnen 1

Das Arbeits- und Sozialrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses, als auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und den Zeiten nach der Erwerbstätigkeit von überragender Bedeutung. In diesem Bereich der Rechtspflege erfüllen ehrenamtliche RichterInnen eine wichtige
öffentliche Aufgabe. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung mit und sind dabei in gleichem Maße unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen wie die BerufsrichterInnen selbst. Zudem bilden sie ein wichtiges demokratisches Element in der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland, denn sie sollen aufgrund ihrer beruflichen und fachbezogenen Erfahrungen und Kenntnisse die Wertvorstellung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung einbinden und somit das allgemeine Rechtsbewusstsein zur Geltung bringen.

Eine gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten erfolgt vor dem Seminar.

Referent: Ralf Albert, DGB-Rechtsschutz Jena







10.03.2012

Ort: GEW-Haus, Heinrich-Mann-Straße 22, 99096 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Schulung für ehrenamtliche SozialrichterInnen 1

Das Arbeits- und Sozialrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses, als auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und den Zeiten nach der Erwerbstätigkeit von überragender Bedeutung. In diesem Bereich der Rechtspflege erfüllen ehrenamtliche RichterInnen eine wichtige
öffentliche Aufgabe. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung mit und sind dabei in gleichem Maße unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen wie die BerufsrichterInnen selbst. Zudem bilden sie ein wichtiges demokratisches Element in der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland, denn sie sollen aufgrund ihrer beruflichen und fachbezogenen Erfahrungen und Kenntnisse die Wertvorstellung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung einbinden und somit das allgemeine Rechtsbewusstsein zur Geltung bringen.

Eine gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten erfolgt vor dem Seminar.

Referent: Thomas Kunze, DGB-Rechtsschutz Gera










17.03.2012

Ort: GEW-Haus, Heinrich-Mann-Straße 22, 99096 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Schulung für ehrenamtliche ArbeitsrichterInnen 2

Das Arbeits- und Sozialrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses, als auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und den Zeiten nach der Erwerbstätigkeit von überragender Bedeutung. In diesem Bereich der Rechtspflege erfüllen ehrenamtliche RichterInnen eine wichtige
öffentliche Aufgabe. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung mit und sind dabei in gleichem Maße unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen wie die BerufsrichterInnen selbst. Zudem bilden sie ein wichtiges demokratisches Element in der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland, denn sie sollen aufgrund ihrer beruflichen und fachbezogenen Erfahrungen und Kenntnisse die Wertvorstellung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung einbinden und somit das allgemeine Rechtsbewusstsein zur Geltung bringen.

Eine gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten erfolgt vor dem Seminar.

Referent: Ralf Albert, DGB-Rechtsschutz Jena







13.10.2012

Anmeldung bis: 00.00.0000

Schulung für ehrenamtliche SozialrichterInnen 2

Das Arbeits- und Sozialrecht ist wie kein anderes Rechtsgebiet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses, als auch bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und den Zeiten nach der Erwerbstätigkeit von überragender Bedeutung. In diesem Bereich der Rechtspflege erfüllen ehrenamtliche RichterInnen eine wichtige
öffentliche Aufgabe. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Entscheidungsfindung mit und sind dabei in gleichem Maße unabhängig und keinerlei Weisungen unterworfen wie die BerufsrichterInnen selbst. Zudem bilden sie ein wichtiges demokratisches Element in der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland, denn sie sollen aufgrund ihrer beruflichen und fachbezogenen Erfahrungen und Kenntnisse die Wertvorstellung der Bevölkerung in die Entscheidungsfindung einbinden und somit das allgemeine Rechtsbewusstsein zur Geltung bringen.

Eine gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten erfolgt vor dem Seminar.

Referent: Thomas Kunze, DGB-Rechtsschutz Gera








24.11.2012

Anmeldung bis: 00.00.0000



Kulturelle, historische Bildung

 

Fahrt zur Leipziger Buchmesse

Fahrt zur Leipziger Buchmesse

...die Leipziger Buchmesse ist in den letzten Jahren zum Publikumsmagnet für Bücherfreundinnen und –freunde aus der ganzen Republik geworden. Auf der jährlich im März stattfindenden Messe kann in Neuerscheinungen gestöbert und Autorinnen und Autoren aus der Nähe begegnet werden und auch die Comic-Fans kommen auf ihre Kosten. Als Gastland präsentiert sich in diesem Jahr Serbien.
Gemeinsam wollen wir mit dem Bus nach Leipzig fahren und uns dann individuell auf der Buchmesse bewegen.

Abfahrt: 8 Uhr, Thüringenhalle
Rückkehr: 19 Uhr
Treffpunkt: Thüringenhalle

Anmeldung:
Contineo Buchhandlung
Magdeburger Allee 90
99086 Erfurt
0361/7314536
kontakt@contineo.de



Contineo-Buchhandlung



17.03.2012

Ort: Erfurt - Leipzig

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: 25,- Euro

Leipziger Buchmesse 2012: Eine Nachlese

Auch in diesem Jahr hat Buchhändlerin Steffi Hornbostel von der Contineo-Buchhandlung Interessantes, Witziges, Abseitiges von der Leipziger Buchmesse mitgebracht und wird die Neuerscheinungen des Frühjahrs 2012 vorstellen.







21.03.2012

Ort: Contineo-Buchhandlung, Magdeburger Allee 90, 99086 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Stadtrundgang "Frauen im Nationalsozialismus (zum Muttertag)"

Wie fast alle historischen Epochen ist auch der Nationalsozialismus oftmals fast nur Geschichte der Männer. Deshalb wird im kommenden Rundgang der Gruppe Erfurt im Nationalsozialismus die Rolle der Frauen genauer beleuchtet.
Das durch die Nationalsozialisten propagierte Rollenbild der Frau beinhaltete die Fürsorge für Heim und Familie und beschränkte sich somit auf ein Dasein als Ehefrau und Mutter. Doch neben der Erziehung der Kinder, nutzten Frauen auch Machtpositionen in Ämtern und Behörden ganz im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Diese Widersprüchlichkeiten wird der Rundgang an Hand von Erfurter Beispielen aufgreifen.
Gleichzeitig werden die Frauen thematisiert, die von der nationalsozialistischen "Volksgemeinschaft" ausgeschlossen waren: Zum Beispiel jene, die in der Erfurter Frauenklinik zwangssterilisiert wurden oder die Erfurter Jüdinnen und Sintezza, die von hier aus in die Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert wurden. Nicht zu vergessen jene Frauen, die dem Nationalsozialismus auf ihre Art Widerstand leisteten.



Projektgruppe "Erfurt im NS"



13. Mai 2012 (14 Uhr)

Ort: Treffpunkt Fischmarkt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Stadtrundfahrt "Erfurt im Nationalsozialismus"





Projektgruppe "Erfurt im NS"



03. Juni 2012 (10 Uhr)

Ort: Treffpunkt Thüringenhalle

Anmeldung bis: 00.00.0000

Stadtrundgang "Integration und Ausschluss in der NS-Volksgemeinschaft"

Die Herstellung der "NS-Volksgemeinschaft" war eines der zentralen Mittel der nationalsozia­listischen Herrschaft. Sie erhob propagandistisch den Anspruch, gesellschaftliche Konflikte für die Angehörigen der Volksgemeinschaft aufzulösen und hatte dabei für viele, die nicht ins national­sozialistische Weltbild passten, mörderische Konsequenzen.
Der Stadtrundgang "Integration und Ausschluss in der "NS-Volksgemeinschaft"" lädt alle Inter­essierten herzlich dazu ein, sich mit dem vielschichtigen Thema auseinander zu setzen: Wie wurde die NS-Volksgemeinschaft beim Hitlerbesuch im Sommer 1933 propagandistisch inszeniert? Wer war an der konsequenten Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung in Erfurt beteiligt? Wer trug die Verantwortung für die Zwangssterilisation von sog. "Erbkranken"? Diesen Fragen möchte der rund zweistündige Rundgang nachgehen und dabei sowohl an die Opfer der nationalsozialistischen Ausgrenzungs- und Vernichtungspolitik erinnern als auch die unterschiedlichen Formen des Mitmachens in den Blick nehmen.



Projektgruppe "Erfurt im NS"



01. Juli 2012 (10 Uhr)

Ort: Treffpunkt Fischmarkt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Stadtrundgang "Widerstand gegen den Nationalsozialismus"





Projektgruppe "Erfurt im NS"



04. August 2012 (18 Uhr)

Ort: Treffpunkt Staatskanzlei

Anmeldung bis: 00.00.0000

Stadtrundfahrt "Erfurt im Nationalsozialismus" (Zur Denkmalwoche)

Rundgang im Rahmen der diesjährigen Denkmalwoche



Projektgruppe "Erfurt im NS"



02. September 2012 (14 Uhr)

Ort: Treffpunkt Fischmarkt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Stadtrundgang "Judenverfolgung und Antisemitismus"





Projektgruppe "Erfurt im NS"



07. Oktober 2012 (14 Uhr)

Ort: Treffpunkt Alte Synagoge

Anmeldung bis: 00.00.0000



Werkzeuge für die betriebliche Interessenvertretung

 

Wirtschaftliche Mitbestimmung durch Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss – Vertiefungsseminar

Die wirtschaftliche Mitbestimmung ist zwar auf ein reines Informationsrecht beschränkt, dennoch ist das Thema äußerst wichtig, weil fast alle Dinge im Betrieb nach wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet werden.

Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitglieder des Betriebsrats oder Wirtschaftsausschusses, die schon einmal ein Wirtschaftsseminar besucht haben und nun ihre Kenntnisse auffrischen und vertiefen wollen. Eine wichtige Zielsetzung des Seminars ist der praktische Umgang mit wirtschaftlichen Daten, so wie sie üblicherweise im Betrieb dem Betriebsrat und dem Wirtschaftsausschuss vorgelegt werden. Zudem soll auch die richtige Informationsanforderung geübt werden, um dem Betriebsrat einen tieferen “Blick in die Karten” des Unternehmers zu ermöglichen.

Folgende Kenntnisse werden vermittelt:
- Informationsansprüche formulieren und durchsetzen
- Systematik und Instrumente des betrieblichen Rechnungswesens
- Jahresabschluss: Aufbau und Lesestrategie
Kennzahlenbildung und -beurteilung
- Bilanzanalyse an praktischen Beispielen
Behandlung von aktuellen wirtschaftlichen Informationen aus dem Controlling
- Organisation und Taktik der Arbeit des Wirtschaftsausschusses

Referent: Dr. Rolf Schwaderlapp

Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG





14.02.2012 - 15.02.2012

Ort: BIZ-Hotel, Am Burgholz 30, 99891 Tabarz

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 350,- Euro pro Person zzgl. Ü/V ca. 110,- Euro pro Person

Tagesseminar 1 SBVL: Die Integrationsvereinbarung – ein betriebliches Mittel zur Umsetzung des Inklusionsgedankens

Diese Tagesschulung vermittelt Kenntnisse aus dem SGB IX und der UN-Behinderten­rechtskonvention, sowie den daraus resultierenden Aufgaben für die Interessenvertretungen.

Aufgrund dieser Gesetze kommen auf den Arbeitgeber Verhandlungs- und zahlreiche Ver­haltensverpflichtungen zu. Eine Verhandlungspflicht mit der Interessenvertretung hat der Arbeitgeber gemäß § 83 SGB IX um ggf. Nachteile auf Grund einer Behinderung auszu­gleichen. Desweiteren macht er sich bei Verstößen gegen das AGG unter Umständen scha­densersatz- und entschädigungspflichtig. Aber auch die Interessenvertretungen sind in der Pflicht. Sie haben nicht nur einen Überwachungsauftrag nach § 80 (1) BetrVG, § 68 ThürPersVG, § 68 BPersVG, § 95 (1) SGB IX und §§ 7 (1) und 1 AGG, sondern auch Pflicht zur Kooperation und sozialer Verantwortung (§ 17 (1) AGG). Damit entsteht für Inter­essenvertretungen ein weiterer komplexer Aufgabenschwerpunkt im Handlungsfeld betrieb­licher Inklusionsarbeit.

Inhalte
- Anwendungsbereiche der Integrationsvereinbarung
- Beteiligung und Handlungsfelder der Interessenvertretungen
- Vermittlung von Kenntnissen über die erweiterten Handlungsmöglichkeiten zur Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung behinderter Menschen
- Zusammenarbeit zwischen Vertrauensperson der behinderten Menschen und dem Betriebsrat

Referent: Igor Scholz

Ein Seminar für Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre StellvertreterInnen, sowie für Mitglieder in Betriebs- und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 96.4 SGB IX in Verbindung mit Abs. 8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach § 46.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.





16.02.2012

Ort: Mitteldeutsche Rentenversicherung, Kranichfelder Straße 3, 99097 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 200,- Euro pro Person (inkl. Verpflegung)

Neues Ladenöffnungsgesetz in Thüringen - Umsetzung für Betriebsräte

„Der Thüringer Landtag hat am Freitag ein neues Ladenöffnungsgesetz beschlossen. Es wird schon 2012 in Kraft treten und sieht eine Reihe von Lockerungen vor.“, dies vermeldete der MDR, nachdem der Thüringer Landtag im Dezember 2011 ein Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) beschlossen hatte. Doch neben den benannten Lockerungen sieht das Gesetz auch Verbesserungen für die Beschäftigten vor, etwa die von Arbeitgeberseite kritisierte Vorgabe, dass den Angestellten zukünftig mindestens zwei freie Samstage im Monat zustehen.

Der Referent des Tagesseminars Rechtsanwalt Theo See wird die Neuerungen vorstellen und erläutern und so die Betriebsräte aktiv bei einer Umsetzung des Gesetzes im Sinne der Beschäftigten unterstützen.

Wir laden alle Betriebsräte, deren Tätigkeit im Geltungsbereich des neuen Ladenöffnungsgesetzes liegen, herzlich ein, in unserem Seminar am 21.02.2012 die nötigen juristischen Kenntnisse und deren Bedeutung für die Praxis zu erwerben

Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.

ver.di FB 12/13



21.02.2012

Ort: ver.di Konferenzraum, Schillerstraße 44, 99096 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: Max. 150,- Euro pro TeilnehmerIn inklusive Verpflegung

Betriebsräteseminar I: Aller Anfang ist gar nicht so schwer!

Um die Interessen der ArbeitnehmerInnen im Sinne seiner Schutzfunktion konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für EinsteigerInnen in die Betriebsratsarbeit:
- historische Entwicklung der Betriebsverfassung
- Selbstverständnis und Aufgaben des Betriebsrates
- Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
- Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Beschlussfassung des Betriebsrates rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Referent: Hansjörg Kretzschmar

Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.

ver.di - Fachbereich 12/13



19.03.2012 - 23.03.2012

Ort: BIZ-Hotel, Am Burgholz 30, 99891 Tabarz

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 800,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 350,- Euro pro Person

Arbeitsorganisation und Präsentation

BR I-II-III-Seminare sind zu Recht die Basis der Betriebsratsarbeit. Aber wie dann die eigenen Ziele in der Betriebs- oder Personalratsarbeit, die Wünsche der KollegInnen und andere Anforderungen von außen umsetzen, ohne den Überblick zu verlieren oder in der Vielzahl der Aufgaben unterzugehen? Und wie den KollegInnen am besten die Ergebnisse kommunizieren und die Arbeit des Betriebsrates auf Mitteilungsbrettern oder der Betriebsversammlung präsentieren?
Das Seminar bietet Unterstützung für die Strategieplanung des Betriebs- und Personalrats, vermittelt Techniken für eine effektivere Arbeitsorganisation und gibt Hinweise zur Moderation von Sitzungen und Versammlungen sowie zur mündlichen und schriftlichen Präsentation der Betriebs- und Personalratsarbeit.

Schwerpunkte:
- Das eigene Rollenverständnis als Betriebsrat
- Aufgaben des BR: Eigene Schwerpunkte und Anforderungen Anderer
- Arbeitsplanung und -organisation: Schritt für Schritt
- Aufgabenteilung und interne Kommunikation
- Strukturierung der BR-Sitzungen und Betriebsversammlungen
- Mündliche Präsentation der BR-Arbeit und Moderation
- Hinweise zur Gestaltung von BR-Infobrettern und -blättern

Referentin: Melanie Pohner

Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.





18.04.2012 - 19.04.2012

Ort: Panorama-Hotel Oberhof, Dr.-Th.-Neubauer-Straße 29, 98559 Oberhof

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 350,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 140,- Euro pro Personje nach TN-Zahl, max. 350,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 140,- Euro pro Person

Arbeitsrecht Aktuell: Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anhand konkreter Fälle

In diesem Seminar soll die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Fragen des Betriebsübergangs, Fragen von Teilzeit und Befristung, zum Urlaubsrecht, der Tarifpluralität und zur Bagatellkündigung erläutert werden. Anhand der neueren Entscheidungen sollen Möglichkeiten für die Umsetzung im eigenen Betrieb erkannt und eigene Folgerungen für die Betriebsratstätigkeit gezogen werden.

Referent: Rechtsanwalt Theo See

Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.





25.04.2012

Ort: Bildungs- und Begegnungsstätte „Am Luisenpark“, Winzerstraße 21, 99094 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 200,- Euro pro Person inkl. Verpflegung

Tagesseminar 2 SBVL

In den Seminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen und die Möglichkeit zu einem Erfahrungsaustausch gegeben.

Eine gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten erfolgt vor dem Seminar.

Ein Seminar für Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre StellvertreterInnen, sowie für Mitglieder in Betriebs- und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 96.4 SGB IX in Verbindung mit Abs. 8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach § 46.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.





02.05.2012

Ort: Mitteldeutsche Rentenversicherung, Kranichfelder Straße 3, 99097 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 200,- Euro pro Person (inkl. Verpflegung)

Verhandlungsführung und Kommunikation

Sachkenntnis und klare Zielvorstellungen sind für die Betriebs- und Personalratsarbeit unabdingbar. Ziele und Anliegen mit der Betriebsleitung zu verhandeln, sie durchzusetzen bzw. Kompromisse auszuhandeln, erfordert aber noch mehr: Mitglieder von Betriebs- und Personalräten müssen in der Lage sein, ihre Vorstellungen verständlich darzustellen, mit der Betriebs-
leitung eine Gesprächsbasis zu schaffen und geschickt zu verhandeln, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Aber auch auf Belegschaftsversammlungen und Betriebs-/Personalratssitzungen sind kommunikative Fähigkeiten gefragt.
Im Seminar werden wir Grundzüge der Verhandlungsführung zum einen theoretisch kennen lernen, zum anderen aber auch praktisch durch Fallübungen mit konkreten Situationen aus der Betriebsrats- und Personalratsarbeit der TeilnehmerInnen erproben.

Im Zentrum des Seminars stehen folgende Schwerpunkte:
- Rollenmodelle im Verhandeln
- Phasen der Verhandlung
- Checkliste zur Verhandlungsvorbereitung
- Das Verhandlungsgespräch (mit praktischen Übungen)
- Prinzipien einer Verhandlung mit Drittpartei

Referentin: Anne-Kristin Kolling

Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.





19.06.2012 - 21.06.2012

Ort: BIZ-Hotel, Am Burgholz 30, 99891 Tabarz

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 520,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 180,- Euro pro Person

Betriebsräteseminar II: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen und Kündigungen

Das Seminar beschäftigt sich mit den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Mitbestimmung und Mitwirkung in personellen Angelegenheiten, also in erster Linie mit den §§ 92 - 105 BetrVG.

Folgende Themenkomplexe werden vor dem Hintergrund der Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten intensiv behandelt:
- Gegenstände der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Personalplanung und Mitbestimmung
- Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
- Berufsbildung und Qualifizierung
- Kündigungen

Referent: Hansjörg Kretzschmar

Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.

ver.di - Fachbereich 12/13.



09.07.2012 - 13.07.2012

Ort: Waldhotel Berghof, Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 800,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 450,- Euro pro Person

Psychische Belastungen und Erkrankungen – Erkennen und präventiv handeln

Der Druck auf die Beschäftigten wächst, immer weniger Beschäftigte müssen immer mehr leisten. Die Arbeitszeiten werden länger und flexibler. Die Folgen für die Beschäftigten können Stress, Burnout-Syndrom und andere Erkrankungen sein.
Im Seminar geht es um allgemeine Kenntnisse zum Thema psychische Erkrankungen, insbesondere um ihre frühe Wahrnehmung (Frühwarnsystem im Betrieb) sowie um die Entwicklung von Hilfestrukturen zur Prävention, Rehabilitation und (Wieder-) Eingliederung von betroffenen Beschäftigten.

Themen im Seminar:
- Überblick, Ursachen und Auslöser von psychischen Erkrankungen
- Erkennungsmerkmale von psychischen Erkrankungen im Betrieb – Ein Frühwarnsystem im Betrieb installieren
- Umgang mit psychisch kranken Beschäftigten im Betrieb - Rolle und Verantwortung der Vorgesetzten
- Aufgaben, Rolle und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung (Betriebs-, Personalrat und SBV) nach BetrVG, BPersVG und SGB IX
Aufgaben / Handlungsmöglichkeiten des Betriebsarztes
- Mitwirkung und Verantwortung der/des Betroffenen
- Externe unterstützende Stellen kennen lernen und vernetzen
- Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung

ReferentIn: Igor Scholz, Meera Drude

Die Freistellung erfolgt nach § 96.4 SGB IX in Verbindung mit Abs. 8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach § 46.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.





03.09.2012 - 07.09.2012

Ort: Panorama-Hotel Oberhof, Dr.-Th.-Neubauer-Straße 29, 98559 Oberhof

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, 1.180,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 470,- Euro pro Person

Betriebsräteseminar III: Soziale Mitbestimmung und die Betriebsvereinbarung

In diesem Seminar werden die gesetzlichen Regelungen der Beteiligung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten vermittelt und vertieft.
Neben den einzelnen Beteiligungsrechten bestimmen auch die Verfahren der jeweiligen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte den Seminarinhalt. Weiterhin werden das Einigungsstellen- und das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren wesentlicher Bestandteil des Seminars sein.

Folgende Themenkomplexe werden intensiv behandelt:
- Rechtshierarchie
- Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten
- Die Betriebsvereinbarung
- Die Einigungsstelle

Referent: Hansjörg Kretzschmar

Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.

ver.di - Fachbereich 12/13



10.09.2012 - 14.09.2012

Ort: CARAT-Hotel Erfurt, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 830,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 550,- Euro pro Person

Tagesseminar 3 SBVL

In den Seminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen und die Möglichkeit zu einem Erfahrungsaustausch gegeben.

Eine gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten erfolgt vor dem Seminar.

Ein Seminar für Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre StellvertreterInnen, sowie für Mitglieder in Betriebs- und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 96.4 SGB IX in Verbindung mit Abs. 8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach § 46.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.





10.09.2012

Ort: Mitteldeutsche Rentenversicherung, Kranichfelder Straße 3, 99097 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 200,- Euro pro Person (inkl. Verpflegung)

Leiharbeit und andere prekäre Beschäftigung Mitbestimmungsrechte und sonstige Möglichkeiten des Betriebsrats

"Neuer Beschäftigungsrekord in der Leiharbeit!" so oder ähnlich sehen die Schlagzeilen seit geraumer Zeit wieder aus. Von einer Beschäftigungsdelle zu Zeiten der Krise 2008 ist nichts mehr zu spüren. Und auch andere prekäre Beschäftigungsverhältnisse werden immer zahlreicher, genauso wie die Varianten der Unternehmen, Arbeit unsicher für die Beschäftigten zu organisieren. Für den Betriebsrat birgt dies zusätzliche Probleme: Zu der Verantwortung für die Stammbelegschaft kommen die Fürsorgepflichten für die über Leiharbeit eingesetzten KollegInnen. Und was ist mit den outgesourcten Arbeitsbereichen, den über Werkvertrag beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, den schon ewig befristeten...?

Im Mittelpunkt des Seminars stehen betriebsverfassungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte des Betriebsrats zum Schwerpunktthema Leiharbeit: Welche Rechte hat der BR bei Einstellungen von LeiharbeitnehmerInnen? Haben LeiharbeitnehmerInnen Möglichkeiten sich an die Betriebsräte des Entleihbetriebes zu wenden? Wie lässt sich Leiharbeit möglicherweise eingrenzen? Gleichzeitig werden aber auch andere prekäre Beschäftigungsverhältnisse mit in den Blick genommen: Welche Möglichkeiten hat der BR, Pläne zum Outsourcing zu verhindern? Gibt es Wege, auf die Einschränkung von Mini-Jobs und Befristungen zu dringen? Welche Möglichkeiten bietet hierzu das Betriebsverfassungsgesetz?


Referenten: Meic Barth, Raymond Haße







25.09.2012 - 26.09.2012

Ort: CARAT-Hotel Erfurt, Hans-Grundig-Straße 40, 99099 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 370,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 170,- Euro pro Person

Arbeitsrecht Aktuell: Atypische Beschäftigung – Einspruchsmöglichkeiten für den Betriebsrat

Atypische Beschäftigungsformen werden von den Arbeitgebern mehr und mehr bevorzugt. Hierunter fallen Leiharbeit, freie Mitarbeit, befristete
Arbeitsverhältnisse, Vergabe von Werkverträgen und Arbeit auf Abruf. Sämtlichen Vertragskonstruktionen ist gemein, dass der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer ausgehebelt werden soll. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat darauf hinzuwirken, dass diese Beschäftigungen eventuell in ein Normalarbeitsverhältnis überführt werden und wie kann man als Interessenvertretung zur Existenzsicherung der Arbeitnehmer beitragen? Die Handlungsmöglichkeiten des BR sollen im Seminar behandelt werden.

Referent: Rechtsanwalt Theo See

Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46.1 ThürPersVG und § 46.6 BPersVG.





17.10.2012

Ort: Bildungs- und Begegnungsstätte „Am Luisenpark“, Winzerstraße 21, 99094 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 200,- Euro pro Person inkl. Verpflegung

Wirtschaftliche Mitbestimmung durch Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss Bilanzen lesen und verstehen - Grundseminar

Betriebswirtschaft muss “kein Buch mit sieben Siegeln” sein. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, sich mit betriebswirtschaftlichen Daten auseinanderzusetzen und die Informationen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Interessen der Beschäftigten zu beurteilen.
Dieses Seminar richtet sich an neu- und wiedergewählte Mitglieder des Betriebsrats (BR) oder Wirtschaftsausschusses (WA). Es werden keine Kenntnisse vorausgesetzt.

Folgende Kenntnisse werden vermittelt:
- Informationsansprüche und Informationsquellen für BR und WA
- Bestandteile des betrieblichen Rechnungswesens
- Der Jahresabschluss und seine Bestandteile
- Kennzahlenbildung und -beurteilung
- Bilanzanalyse an einem praktischen Beispiel
Behandlung von aktuellen wirtschaftlichen Informationen aus dem Controlling
- Organisation der Arbeit im Wirtschaftsausschuss, Arbeitsplanung des BR / WA

Referent: Dr. Rolf Schwaderlapp

Ein Seminar für Mitglieder in Betriebsräten und Wirtschaftsausschüssen. Die Freistellung erfolgt nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG.

START e.V.



06.11.2012 - 08.11.2012

Ort: Waldhotel Berghof, Langenburger Straße 18-19, 99885 Luisenthal

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 520,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 250,- Euro pro Person

Burnout – Arbeiten bis zum Umfallen. Ursachen – Auswirkungen – Handeln

Psychische Erkrankungen nehmen in den letzten Jahren zu. Dauerstress, sich immer weiter steigernder Leistungsdruck, fehlende Sicherheiten und mangelnde Perspektiven tun ein Übriges dazu, um diverse psychische Belastungen und Krankheitsbilder zu “begünstigen” und zu produzieren, allen voran das Burnout. Die Auswirkungen sind bekannt; das Leid der Leidtragenden und deren mitbetroffener Umwelt ist groß.

Hier ist Handeln gefragt und nötiger denn je. Der betroffene Mensch braucht eine besondere Sensibilität und Kenntnis bei den Menschen, die mit ihm zu tun haben. Dies sind in erster Linie, außer den nahen Angehörigen, die Arbeitskolleginnen und -kollegen, die Betriebs- oder Personalräte und die Schwerbehindertenvertretung.

In diesem Seminar werden wir uns mit den Ursachen und Auswirkungen beschäftigen sowie erste Handlungsansätze entwickeln.


ReferentIn: Igor Scholz, Meera Drude

Ein Seminar für Mitglieder in Betriebs- und Personalräten sowie für Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre Stellvertreter. Die Freistellung erfolgt nach § 96.4 SGB IX in Verbindung mit Abs. 8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach § 46.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.





18.11.2012 - 21.11.2012

Ort: BIZ-Hotel, Am Burgholz 30, 99891 Tabarz

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: e nach TN-Zahl, max. 600,- Euro pro Person, zzgl. Ü/V ca. 230,- Euro pro Person

Tagesseminar 4 SBVL

In den Seminaren werden aktuelle Fragen des Schwerbehindertenrechts und Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen und der Betriebs- und Personalräte besprochen und die Möglichkeit zu einem Erfahrungsaustausch gegeben.

Eine gesonderte Seminarausschreibungen mit konkreten Themenschwerpunkten erfolgt vor dem Seminar.

Ein Seminar für Vertrauenspersonen der behinderten Menschen und ihre StellvertreterInnen, sowie für Mitglieder in Betriebs- und Personalräten. Die Freistellung erfolgt nach § 96.4 SGB IX in Verbindung mit Abs. 8 SGB IX, nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG oder nach § 46.1 ThürPersVG bzw. § 46.6 BPersVG.





06.12.2012

Ort: Mitteldeutsche Rentenversicherung, Kranichfelder Straße 3, 99097 Erfurt

Anmeldung bis: 00.00.0000

Teilnahmebeitrag: je nach TN-Zahl, max. 200,- Euro pro Person (inkl. Verpflegung)